Windzonen in Deutschland

Die Aufstellung von "Fliegenden Bauten" ist in Deutschland abhängig von den unterschiedlichen Windzonen. Laut dem Beschluss des Arbeitskreises für fliegende Bauten vom 30.11.2007 müssen in der statischen Berechnung von "Fliegenden Bauten" die auftretenden Windkräfte entsprechend der in DIN1055-4 festgelegten Windzonen berücksichtigt werden. In Deutschland werden 4 Windzonen unterschieden. Die Windzonen 3 & 4 werden zusätzlich noch in "Binnenland", "Küstennähe" und "Inseln" unterteilt, um die Windkräfte noch weitere zu spezifizieren. Hält die Konstruktion bestimmten Windkräften nicht Stand, kann die Aufstellung in einzelnen Windzonen untersagt werden.

Windzonenabhängige Ballastierung

Die notwendige Ballastierung von "Fliegenden Bauten" ist meist windzonenabhängig berechnet, damit die aufwendige Ballastierung nur dann eingebracht werden muss, wenn diese auch wirklick notwendig ist. Bitte beachten Sie die einzelnen Angaben bei unseren unterschiedlichen Bühnenmodellen. Eine genaue Zuordnung der Windzone zu einem Landkreis ist in der xls-Datei: "Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen" auf der Website des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu finden.