AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 30. März 2016 der Firma PA-Design Veranstaltungstechnik Gmbh&Co.KG nachfolgend auch PA-Design, Vermieter oder Verkäufer genannt.


§1 Gerichtsstand und Vertragsrecht

1. Diese Bestimmungen sind Grundlage sämtlicher geschäftlicher Handlungen mit PA-Design. Nebenabsprachen und abweichende Bestimmungen müssen durch PA-Design ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mitarbeiter von PA-Design sind nicht befugt, Nebenabsprachen zu machen oder Zusicherungen abzugeben, die über den schriftlichen Inhalt des Vertrages hinausgehen.
2. Sofern der Gesetzgeber im Einzelfall nichts anderes vorsieht, ist für beide Parteien Erfüllungsort und Gerichtsstand in Coburg. Für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen der beiden Parteien kommt ausschließlich die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung. Die deutsche Sprache ist Vertrags- und Verhandlungssprache.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich ersatzweise diejenige Regelung zu vereinbaren, die diesen Bedingungen am nächsten kommt.


§2 Angebote und Gültigkeit 
1. Die Angebote der Firma PA-Design sind grundsätzlich freibleibend. Bis zum Eingang einer verbindlichen Bestellung behält sich PA-Design ausdrücklich eine anderweitige Verwendung vor. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung von PA-Design oder durch Auftragsausführung zustande. 
2. Getroffene Preisaussagen verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer und gelten nur für das jeweilige Projekt. Die Preise nach Preisliste beziehen sich auf einen Veranstaltungs- / Nutzungstag. Preise für längere Mietzeiten werden durch einen Faktor (Berechnungstage) berechnet. 
3. Alle technischen Angaben sind ohne Gewähr. Änderung der Modelle und Liefermöglichkeiten behalten wir uns vor.


§3 Mietzeiträume
1. Der Mieter sollte sich bei der Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und Funktion überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Bei Veranstaltungen gilt der Funktionstest nach dem Aufbau als Bestätigung. 
2. Die Mietzeit beginnt mit dem Abholtermin und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes (bei Materialanmietung ohne Personal von PA-Design) oder beginnt mit dem Aufbaubeginn und endet mit dem Abbauende des Mietgegenstandes (bei Anmietung mit Transport und Personal von PA-Design). 
3. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten, ansonsten hat der Mieter unverzüglich den Vermieter in Kenntnis zu setzen. Für jede Mietzeitüberschreitung behält sich der Vermieter vor, die Mietzeitüberschreitung abzulehnen oder einen zusätzlichen Mietpreis zu verlangen.


§4 Haftung des Vermieters
1. Für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) haftet PA-Design nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, haftet PA-Design nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Für Sach- und Vermögensschäden bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PA-Design nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.


§5 Pflichten des Mieters 
1. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und dürfen ausschließlich von fachkundigem oder unterwiesenem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Es sind die gerätespezifischen Bedienungs- und Aufbauanleitungen der Hersteller anzuwenden. Bei übermäßigen, unsachgemäßen und zweckfremden Gebrauch kommt es automatisch zu Kündigung und Vertragsbeendigung, so dass die Mietgegenstände auf Verlangen sofort an den Vermieter zurück zugeben sind.
2. Die Mietgegenstände sind wieder im sauberen, einwandfreien und geordneten Zustand zurück zugeben. PA-Design behält sich das Recht vor, Leuchtmittel, Verschleißteile oder Mehraufwand für Reparaturen/Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. 
3. Der Mieter haftet während der gesamten Mietzeit (von der Abholung bis zur Rückgabe oder vom Aufbaubeginn bis zum Abbauende) für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Veranstalterhaftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
4. Zum Schutz der Mietgegenstände sind geeignete Absperrungen und Sicherheitspersonal einzusetzen, wobei nach verschiedenen Musikrichtungen differenziert werden kann (Klassik, Pop, Rock, Heavy Metal, usw). Technische Anlagen für Tontechnik, Lichttechnik und Videotechnik sind vor dem Einfluss von Wind, Sonne, Regen, Staub und Publikumseinflüssen zu schützen. 
5. Die für den Betrieb der Mietgegenstände notwendige Stromversorgung hat der Mieter, durch die fachkundige Elektroinstallation einer Elektrofirma, bereit zu stellen. Bei Stromausfall, Unterbrechungen und Spannungsschwankungen können Störungen und Beschädigungen an den Mietgegenständen entstehen.
6. Der Mieter sorgt bei dem von ihm bereitzustellenden Personal für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Mindestlohn, Unfall- und Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Arbeitszeit, ...). Außerdem hat der Mieter für eine angemessene Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Absturzsicherung, eventuell Regenschutzkleidung) zu sorgen.
7. Des Weiteren gelten die Richtlinien der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, alle notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und deren Auflagen bzw. gesetzliche Vorschriften zu erfüllen.


§6 Zahlung
1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jedes Projekt in unserem Angebot gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge.
2. PA-Design kann, falls es notwendig erscheint, Vorauskasse oder eine Kaution verlangen, wenn schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Mieters bekannt werden. Die verlangte Zahlungsweise Vorkasse, in Bar oder per Rechnung liegt ganz im Ermessen von PA-Design. Der Personalausweis ist bei Abholungen vorzulegen.
3. Ist Zahlung per Rechnung vereinbart, so gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Abzüge sind nur in der vereinbarten Höhe erlaubt, wenn sich der Zahlungseingang innerhalb der gestellten Frist für Skontoabzug befindet. 
4. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, werden wir unsere Forderungen unverzüglich an Creditreform weiter geben. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Mieter Verzugszinsen in Höhe von mindesten 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und Bearbeitungsgebühren von Creditreform. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
5. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
6. Ist der Kunde mit vereinbarten Zahlungen in Verzug, so entbindet dies PA-Design von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.


§7 Rücktritt von Mietverträgen 
1. Der Vermieter kann bereits geschlossene Verträge insbesondere kündigen, wenn der Mieter mit der Erfüllung von vereinbarten Zahlungen in Verzug ist, Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Mieters ansteht.
2. Der Kunde kann geschlossene Verträge jederzeit in schriftlicher Form kündigen.
2.1. Wird ein bereits erteilter Auftrag bis 30 Tage vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert, ist eine Bearbeitungsgebühr von 25% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
2.2. Wird ein bereits erteilter Auftrag bis 14 Tage vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert, sind 50% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen (kann der Mietgegenstand kurzfristig zum gleichen Termin wieder vermietet werden, reduziert sich die Zahlung auf eine Bearbeitungsgebühr von 25%)
2.3. Wird ein bereits erteilter Auftrag bis 3 Tage vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert, sind 75% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen (kann der Mietgegenstand kurzfristig zum gleichen Termin wieder vermietet werden, reduziert sich die Zahlung auf eine Bearbeitungsgebühr von 25%)
3. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem vereinbarten Mietzeitraumes des stornierten Auftrages.


§8 Langfristig vermietete Gegenstände 
1. Sofern für Mietgegenstände die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 
2. Der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarten Mietzahlungen pünktlich zum 1. eines Monats im voraus zu entrichten und übernimmt alle Gebühren, Beiträge, Steuern und sonstigen Abgaben, die sich auf den Gebrauch oder die Haltung der Mietsache beziehen. Einschränkung und Wegfall der Gebrauchsfähigkeit berühren die Zahlungsverpflichtung grundsätzlich nicht.
3. Der Mieter übernimmt während der Vertragsdauer alle Gefahren der Mietgegenstände und hat die Mietgegenstände auf seine Kosten in ordnungsgemäßen und funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Er ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände verpflichtet. Erforderliche Reparaturen und Ersatzteilbeschaffungen sind durch Fachfirmen ausführen zu lassen. Ist die Instandhaltung nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder kommt die Mietsache abhanden, so wird der Vertrag beendet, wobei der Mieter alle ausstehenden Raten und eine eventuell vereinbarte Schlusszahlung zu leisten hat. Dies gilt auch bei höherer Gewalt und in Fällen der Überlassung an Dritte.
4. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. PA-Design erteilt auf Anfrage des Mieters Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine. 
5. Gibt der Mieter die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 3 und 4 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist PA-Design ohne weitere Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen. 
6. Der Mieter darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters die Mietsache verändern, dessen Standort wechseln und ihn dauerhaft Dritten überlassen.
7. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem durch nachträglich vereinbarte Verlängerung die gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnete) Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder in welchem der Mieter die Mietsache aus sonstigen Gründen länger als zwei Monate in Besitz hat. 
8. PA-Design kann den gesamten Vertrag fristlos kündigen, 
wenn der Mieter mit der Entrichtung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine in Verzug ist 
oder wenn der Mieter mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Höhe von zwei Zahlungsraten erreicht.


§9 Verkauf 
1. Verbrauchsmaterial und Handelswaren bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum des Verkäufers. 
2. Bei der Lieferung neu hergestellter Gegenstände beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers. Falls dies scheitern sollte besteht die Möglichkeit der Preisminderung. 
3. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.


§10 Rechte Dritter 
1. Der Mieter oder Käufer hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, PA-Design unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter oder Käufer trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind. 
2. Der Vermieter ist nur an den Vertrag mit dem Mieter gebunden und weist Rechte und Pflichten Dritter ab.