Betriebszustände von "Fliegenden Bauten"

"Fliegende Bauten" können entsprechend ihres Prüfbuches nur bis zu bestimmten Windgeschwindigkeiten betrieben werden. Bei Sturm muss der Betrieb eingestellt  und die Bühne in den Betriebszustand "Außer Betrieb" gebracht werden. Die Aufführung muss gestoppt und die Bühnenfläche geräumt werden. Alle Personen müssen in Sicherheit gebracht werden. Außerdem müssen die im Prüfbuch beschrieben Maßnahmen durchgeführt werden, um die Windlast auf die Konstruktion zu reduzieren, beispielsweise müssen Planen entfernt (hoch gerafft, per Seil abgelassen oder wie ein Vorhang zur Seite geschoben werden), sowie Lautsprechersystem oder LED-Wände abgesetzt werden.

Beaufortskala & Windgeschwindigkeiten

Bei unseren "Fliegenden Bauten" ist der Betrieb ab Windstärke 8 einzustellen. Alle großen Trailerbühnen sind am Bühnendach mit einem Windmesser ausgestattet, der bei Überschreitung der Windgeschwindigkeit eine Warnung ausgibt. Zusätzlich ist ein Beobachten des Wetterberichts und aktueller Wetterwarnungen zu empfehlen, um frühzeitig auf ein nahendes Unwetter vorbereitet zu sein. Wenn ein Sturm aufzieht, muss alles sehr schnell gehen. Deshalb ist es wichtig, eingewiesenes Personal vor Ort zu haben, die im Notfall die notwendigen Maßnahmen  durchführen zu können.

Windstärke Windgeschwindigkeit
  in km/h in m/s
0 0-1 0,0-0,3
1 1-5 0,3-1,6
2 6-11 1,6-3,4
3 12-19 3,4-5,5
4 20-28 5,5-8,0
5 29-38 8,0-10,8
6 39-49 10,8-13,9
7 50-61 13,9-17,2
8 62-74 17,2-20,8
9 75-88 20,8-24,5
10 89-102 24,5-28,5
11 103-117 28,5-32,7
12 ab 117 ab 32,7