Sicherheit bei TrailerStage

Jedes Bauwerk unterliegt ausnahmslos und unabhängig seiner Größe dem öffentlichen Baurecht und benötigt deshalb den Nachweis der Standfestigkeit. Auch temporäre Bauwerke in der Veranstaltungstechnik unterliegen dem Baurecht und werden in der jeweiligen Landesbauordnung als "Fliegende Bauten" aufgeführt. Die konstruktiven und statischen Anforderungen werden in der DIN EN 13 814 (früher DIN 4112) geregelt und geben bestimmte Lastannahmen für Verkehrslasten vor. Meistens wird bei temporären Bauwerken auf Schneelasten verzichtet.

Definition "Fliegende Bauten"

"Fliegende Bauten" sind laut bayerischer Landesbauordnung Artikel 72 (1) "[...] bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden." Zu den fliegenden Bauten gehören beispielsweise Open-Air Bühnen, Technikarbeitsplätze und Werbebannerkonstruktionen, aber auch Traversensysteme und Podeste.

"Fliegende Bauten" sind genehmigungspflichtig und benötigen ein Prüfbuch bei folgenden Eigenschaften:

  • Gesamthöhe der Konstruktion größer 5m
  • Grundfläche von Bühnen mehr als 100m² beträgt
  • Grundfläche von Zelten mehr als 75m²
  • Fußbodenhöhe höher als 1,5m
  • Konstruktionen, die von Besuchern betreten werden ( z.B. Tribüne, Karussells) 

 

"Fliegenden Bau" anmelden

Setzen Sie bei Ihrer Veranstaltung genehmigungspflichtige  "Fliegende Bauten" ein,  müssen diese vor der Aufstellung beim örtlich zuständigen Bauaufsichtsamt angezeigt und ein Termin zur Bauabnahme vereinbart werden. Folgende Informationen sollte Ihre Anzeige beim Bauamt enthalten:

  • Nutzungsdauer / Veranstaltungstermin:
  • Standort (vollständige Adresse):
  • Anlagenart:
  • Anlagengröße (L x B x H, Fläche):
  • Prüfbuch-Nr / Ausführungsgenehmigung:
  • Abnahme der Anlage am (Datum, Uhrzeit): Das Prüfbuch wird beigeführt und zur Gebrauchsabnahme vorgelegt
  • Antragsteller/Kostenschuldner (vollständige Adresse, Telefon, Fax, E-Mail):
     

TrailerStage liefert Ihnen folgende Nachweise für die eingesetzten Bauwerke:

  • Standsicherheitsnachweis von Statikbüro/Ingenieur für alle Baumaßnahmen. Der umfasst neben den Nachweisen und Prüfzertifikaten der Einzelkomponenten auch die statische Berechnung der Gesamtkonstruktion.
  • Prüfbücher für alle größeren Bauwerke. Gesetzlich und bundesweit erforderlich. Jeder Aufbau und jeder Mangel wird bei der Bauabnahme vom Bauordnungsamt eingetragen.
  • Ausführungsgenehmigung für alle geprüften Bauwerke mit Prüfbuch. Mit der befristeten Ausführungsgenehmigung wird die Gültigkeit durch die Landesgewerbeanstalt beurkundet.

Weitere sicherheitsrelevante Informationen

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Windzonen in Deutschland

Die Aufstellung eines "Fliegenden Baus" ist abhängig von der Windzone des Veranstaltungsortes.

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Betriebszustände von "Fliegenden Bauten"

Bei Sturm muss der Betrieb von "Fliegenden Bauten" eingestellt werden

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Vorschriften & Normen

Sammlung wichtiger Verordnungen für "Fliegende Bauten"