Mietbedingungen unserer Bühnen

Stand: 12.01.2022

Bit­te be­ach­ten Sie fol­gen­de Miet­be­din­gun­gen ge­nau und fra­gen uns, wenn Ih­nen et­was un­klar ist.

- Freie Zufahrt für LKW mit Anhänger (Breite 2,55m, Länge 18,5m, Höhe 3,6m) oder Sattelzug (Breite 2,55m, Länge 16,5m, Höhe 4,0m) zum Bühnenstandort. Dies bedeutet, dass zum Beispiel keine parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Auf- /Abbauzeit versperren dürfen. Denken Sie bitte auch an Baustellen, zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore oder Tragfähigkeiten von Brücken. Im Winter sind Maßnahmen gegen Schnee und Eisglätte zu treffen. Ein Anfahrtsplan (Stadtplan mit eingezeichneter Anfahrt) sollte rechtzeitig an den Vermieter gesendet werden. Bei schwierigen Zufahrtsbedingungen und Bühnenstandorten ist der Vermieter vorher zu informieren. Schäden an Bühne und Zugfahrzeug gehen zu Lasten des Mieters.

- Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf befestigtem und tragfähigem Untergrund erfolgen. Die Höhendifferenz zwischen höchstem und niedrigstem Geländepunkt am Bühnenstandort darf ohne weitere Abstimmung mit dem Vermieter max. 25cm betragen.

- Für den Aufbau und Abbau unserer Trailerbühnen müssen entsprechende Steckdosen in Bühnennähe bereitgestellt werden (TS48: CEE3x16A, TS48+: 1xSchuko 16A, TS80 und TS120+ und TS180: CEE3x32A). Außerdem sorgt der Mieter für die ordnungsgemäße Erdung der Bühne und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.

- Für den Aufbau und Abbau sind eine entsprechende Anzahl an Helfern zu stellen. Die Anzahl der Helfer sowie die Auf-/Abbauzeiten sind dem Angebot zu entnehmen. Die Aufbauhelfer sollten körperlich der anstrengenden Tätigkeit des Bühnenbaus gewachsen sein. Außerdem sollten sie über ein handwerkliches Grundverständnis verfügen und optimaler Weise bereits Erfahrungen in der Veranstaltungstechnik gesammelt haben. Bei Bühnenanbauten und FOH-Plätzen müssen die Helfer auch für Gerüstbau über 2m Höhe geeignet sein. Arbeitszeiten und Arbeitsschutz (Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe, Helm, ...) sind einzuhalten. Die im Angebot angegebenen Zeiten für Auf-/Abbau sind Richtwerte. Die örtlichen Rahmenbedingungen (z.B. schwierige Zufahrt, fehlender Stromanschluss, ungeeignete Helfer, ...) können den Auf-/Abbau verzögern. Helfer müssen in jedem Fall bis zum vollständigen Auf-/Abbau der Bühne zur Verfügung stehen.

- Für die Ballastierung unserer Bühnen verpflichtet sich der Mieter die Wassertanks der Bühnen entsprechend mit Wasser zu befüllen. Die Wassermenge ist abhängig vom Bühnenmodell und der Windzone (WZ) des Aufstellungsortes (TS48, TS48+, TS80, TS180: keine Ballastierung notwendig, TS120+: WZ1/2/3 2x 200/600/1000l).

- Nach Übergabe der Bühne bis zur Rücknahme haftet der Mieter im vollen Umfang für sämtliche Gefahren, Beschädigungen und/oder Verlust.  Der Mieter verpflichtet sich zur Übernahme aller entstehenden Kosten aus einem Schadensfall einschließlich Ersatzbeschaffungskosten und Nutzungsausfall bis zur endgültigen Reparatur bzw. Neubeschaffung der Bühne. Wir empfehlen daher zur Minderung des Risikos den Abschluss einer weiteren geeigneten Versicherung, sowie den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner und Nachtwache.

- Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der Bühne. Ab Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit von 62km/h) ist der Betrieb auf der Bühne einzustellen und Gazen/Planen der Bühne abzunehmen/hochzuziehen.

- Der Mieter sorgt eigenständig bei den zuständigen Behörden für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen zur Aufstellung und zum Betrieb der Bühne. Die Bühne ist mit einem CE-Zeichen ausgestattet und entspricht den einschlägigen europäischen Maschinenrichtlinien. Unterlagen dazu können zur Verfügung gestellt werden. Ein Prüfbuch zur Vorlage beim Bauordnungsamt wird bei Aufbau der Bühne TS48+, TS80,TS120+ und TS180 an den Mieter übergeben. Feuerlöscher sind nach den örtlichen Erfordernissen bereit zu stellen.

- Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes (kein Geländer an Bühnenvorderkante, Stolperstellen, usw.) eingewiesenen sind.

- Ver­än­de­run­gen an der Büh­ne sind nur mit Ab­spra­che des Ver­mie­ters zu­läs­sig.

- Ist der Mie­ter mit ver­ein­bar­ten Zah­lun­gen bzw. Ein­hal­tung von Miet­be­di­nun­gen im Ver­zug, so ent­bin­det dies den Ver­mie­ter von sei­ner Leis­tungs­pflicht, ohne den An­spruch auf Zah­lung zu ver­lie­ren.

- Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen (Fo­tos, Plä­ne, Be­las­tungs­an­ga­ben) sind auf der Web­si­te www.TrailerStage.de er­sicht­lich.